Für die Tower Bridge in London gilt auch die Panoramafreiheit

Was bedeutet die Panoramafreiheit für Ihre Urlaubsfotos?

Vielleicht haben Sie ja von der Diskussion bezüglich der ursprünglich geplanten Einschränkung der Panoramafreiheit durch das EU-Parlament gehört. Glücklicherweise wurde am 9. Juli 2015 in Straßburg eine EU-weite Vereinheitlichung zuungunsten privater und kommerzieller Fotografien abgelehnt.

„Panoramafreiheit“ bedeutet im Allgemeinen, dass Bau- und Kunstwerke, die im öffentlichen Raum mit dem Zweck errichtet wurden, dauerhaft dort zu verbleiben, ohne Einschränkungen für private und kommerzielle Zwecke gemalt, fotografiert sowie elektronisch und analog veröffentlicht werden können. Nationale Regelungen bestehen aber weiterhin.

Doch was müssen Sie konkret beachten, wenn Sie im Urlaub zum Beispiel die Tower-Bridge in London, den Eiffelturm in Paris bei Tag und bei Nacht oder die kleine Meerjungfrau in Kopenhagen fotografieren wollen? Ein paar erläuternde Beispiele für Deutschland und einige europäische Staaten:

Deutschland:

Die Panoramafreiheit gilt für den von Außen sichtbaren Teil von Gebäuden, nicht aber für Innenaufnahmen oder für Ansichten aus dem Innenhof, der Rückseite etc. Weiterhin darf die Fotografie nicht verändert oder verfremdet werden.

Österreich:

Auch hier besteht die allgemeine Panoramafreiheit, sofern die betreffenden Gebäude, Kunstwerke oder Gemälde nicht in gleicher Form reproduziert werden, d.h., dass die Wiener Hofburg zwar fotografiert, aber nicht neben dem Original nachgebaut werden darf.

Großbritannien:

Im Vereinigten Königreich erfreuen sich Fotografen einer besonders liberalen Panoramafreiheit, selbst 3D-Nachbildungen sind nach aktueller Auslegung erlaubt. Lediglich die Anfertigung von Bauzeichnungen oder Plänen fällt nicht unter die Panoramafreiheit, doch sollten sich eher wenige Touristen dadurch massiv eingeschränkt fühlen …

Frankreich:

Hier gibt es keine Regelung, die der Panoramafreiheit entspricht, dies ist wohl auch in naher Zukunft nicht vorgesehen. Zwar werden Sie nicht sofort verhaftet, wenn Sie bei strahlendem Sonnenschein den Eiffelturm fotografieren. Sollten Sie aber bei Dunkelheit die von einer Spezial-Firma installierte Beleuchtung aufnehmen und mit diesen Bildern im Internet hausieren gehen, könnte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen!

Dänemark:

Bauwerke können im dänischen Königreich ohne Einschränkungen fotografiert werden. Für Kunst im öffentlichen Raum (Kleine Meerjungfrau) gilt dieses Freiheit auch, solange das Werk nicht das alleinige Hauptmotiv ist und die Aufnahme nicht gewerblich genutzt wird. Konkret: Selfie vor der Kleinen Meerjungfrau und Posting auf Facebook ist in Ordnung, Postkarte nur von der Plastik drucken lassen und verkaufen ist verboten.

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, freuen wir uns sehr auf Ihren Kommentar.

Herzliche Grüße und zahlreiche tolle Urlaubsfotos wünscht Ihnen Ihr Bildmeter-Team!

 

Rechtlicher Hinweis: Die oben aufgeführten Informationen stellen natürlich keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt.
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